Zur Verwendung von E-Mails hatte ich bereits mehrfach getextet, u.a. zum Einsatz von E-Mails als Projektmanagement-Werkzeug. Etwas Sensibilität sollte  nun um sich greifen, in Anbetracht der jüngst aufgedeckten NSA-Spähaktivitäten. Eine ziemlich verbreitete Unsensibilität hat nun das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht (BayLDA) aufgegriffen und bestraft: Die Versendung von E-Mails an Verteiler, wobei die Adressen im cc-Feld (cc E-Mails) stehen und damit für alle Adressaten sichtbar sind. Den ganzen Text findet der Leser bei Heise.

Meine Gedanken zu cc E-Mails

Das cc-Feld gehört gestrichen! Ebenso wie „bcc“. Stattdessen sollte es eine Option „an Verteiler“ geben, die dem heutigen „bcc“ entspricht. Notwendig ist auch den vielfach laxen Umgang mit personenbezogenen Daten zu thematisieren, was keinesfalls nur eine Aufgabe für Datenschutzbeauftragte ist. Zudem sind Lösungen gefragt, die solche Fehler wie oben beschrieben, von vorneherein ausschließen. Das leisten u.a. Collaboration Software-Tools.