AGB

Stand: 05.12.2019

§ 1 Geltungsbereich

  1. Diese AGB gelten für alle Leistungen von staffadvance.
  2. Ein Vertrag über Leistungen von staffadvance kommt erst durch schriftliche Vereinbarung zustande.
  3. Diese AGB gelten sofern nicht ausdrücklich und schriftlich abweichende Regelungen einvernehmlich vereinbart sind.

§ 2 Leistungserbringung

  1. Die Leistungen von staffadvance werden auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland erbracht.
  2. staffadvance wird die vereinbarten Dienstleistungen an Wochentagen – ausgenommen gesetzliche Feiertage – im Regelfall während der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr erbringen. Zusätzliche Leistungen außerhalb dieser Zeit sind besonders zu vereinbaren. Ausgenommen hiervon sind Workshops bzw. Veranstaltungen, welche im jeweils mitgeteilten Zeitraum durchgeführt werden.
  3. Der Vertragspartner wird staffadvance alle Unterlagen, Daten und Informationen zur Verfügung stellen soweit sie notwendigerweise von staffadvance zur Kenntnis und Verfügung gelangen müssen, um eine erfolgreiche Leistungserbringung zu ermöglichen.
  4. Erfüllungsort ist der Sitz von staffadvance.

§ 3 Finanzielle Regelungen

  1. Die Höhe der Vergütung bedarf gesonderter Vereinbarung.
  2. Die Vergütung ist nach Erbringung der vertraglich vereinbarten Leistungen bzw. soweit vereinbart der Teilleistungen in Gänze bzw. im vereinbarten Teil sofort fällig ohne Skonto sobald die Ergebnisse der Leistung vorliegen bzw. seitens staffadvance übergeben sind.
  3. Alle Preisangaben von staffadvance verstehen sich exklusiv der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Kommt der Kunde in Verzug mit seinen Zahlungsverpflichtungen, so steht staffadvance das Recht zu, anteilige Verzugszinsen
    in Höhe von 8,0% p.a. der geschuldeten Summe zu erheben, mindestens jedoch 10,00 €.
  5. Ändert der Kunde nach Vertragsschluss wesentliche Leistungsanforderungen, so sind Vereinbarungen über Termine und Vergütung entsprechend anzupassen.
  6. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  7. Der Kunde ist zur Ausübung seines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Anspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

§ 4 Verfügbarkeit von Servern

  1. staffadvance bedient sich der Dienstleistungen ausgewählter Internet Provider und Netzbetreiber. Dem Kunden ist bekannt, dass eine
    100 %ige Verfügbarkeit der Server technisch nicht möglich ist.
  2. Arbeiten, die zu Wartungs- und Datenspeicherungszwecken erforderlich sind, können zu Unterbrechungen führen. Für die Dauer dieser Unterbrechung sowie einer angemessenen Vor- und Nachlaufzeit ist staffadvance von der Verpflichtung zur Leistung von Server-basierten Informationsdiensten befreit.
  3. Bei höherer Gewalt und unvorhergesehenen Ereignissen wie Feuer, Streik, Aussperrungen, Terror und sonstiger Umstände, die von staffadvance oder deren Dienstleistern nicht zu vertreten sind, und die eine Einschränkung oder Einstellung der Leistungen von staffadvance erforderlich machen, ist staffadvance für die Dauer der Einschränkung oder Einstellung von der Pflicht zur Leistung befreit. Höhere Gewalt ist ebenfalls gegeben, wenn staffadvance infolge eines Computervirus im System seine Leistungen einschränken oder völlig einstellen muss und sich vorab nicht zu angemessenen Bedingungen gegen das Eindringen des Computervirus schützen konnte.
  4. Im Übrigen beschränkt sich die Verfügbarkeit auf die Bedingungen, die Internet Service Provider in ihren AGB´s üblicherweise stellen.

§ 5 Haftung

  1. staffadvance haftet nur für solche Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Dies gilt nicht für Personenschäden. Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz oder wegen Mangels nach Übernahme einer zusätzlich vereinbarten Leistungsgarantie bleiben von den nachstehenden Bestimmungen unberührt.
  2. staffadvance haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten.
  3. Für Schäden, die auf der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen oder grob fahrlässig verursacht wurden, haftet staffadvance bis maximal 100 % des beauftragten Projektvolumens bzw. bei Softwaremiete den entsprechenden Jahresbetrag.
  4. staffadvance haftet nicht für unmittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn durch technische Probleme und Störungen innerhalb des Internets, die nicht in unserem Einflussbereich liegen. Weiter ist eine Haftung für Folgen höherer Gewalt (Krieg, Unruhen, Terror, Streiks, Aussperrungen, Feuer, Überschwemmungen, Unwetter oder nicht nur kurzzeitige Unterbrechung der Stromversorgung) sowie für sonstige Ursachen, die von staffadvance nicht zu vertreten sind, ausgeschlossen.
  5. Für die Leistung anderer Netzbetreiber, die Nichterfüllungsgehilfen von staffadvance sind, ist eine Haftung grundsätzlich ausgeschlossen. staffadvance haftet weiterhin nicht, falls staffadvance seine vertraglich geschuldeten Leistungen nicht erbringen kann, weil Dritte ihre Netzkapazitäten nicht oder nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen. Dies gilt auch für Schäden, deren Ursachen im Bereich von Netzten Dritter liegen.
  6. Vorstehende Bestimmungen gelten sinngemäß für Ansprüche gegen Mitarbeiter und Beauftragte von staffadvance, insbesondere für Schadenersatz- und Aufwendungsersatzansprüche.

§ 6 Urheberrechte an Software

  1. Soweit der Kunde von staffadvance erstellte Software nutzt, so wird dem Kunden generell nur das einfache, persönliche, auf die Vertragslaufzeit beschränkte und nicht ausschließliche Recht auf Benutzung eingeräumt.
  2. Bei staffadvance verbleiben in jedem Falle alle gesetzlichen Verwertungs- und sonstigen Urheberrechte an der Software und dem damit verbundenen Dokumentationsmaterial.
  3. Das Nutzungsrecht beschränkt sich auf den Betrieb auf einem Webserver, der von staffadvance administriert wird.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass unberechtigte Dritte keinen Zugriff auf das Softwareprogramm erhalten.
  5. Im Übrigen verbleiben alle Rechte, insbesondere Urheberrechte am Programm, der sichtbaren graphischen Darstellung und an ergänzenden Unterlagen bei staffadvance, insbesondere ist staffadvance nicht verpflichtet, dem Kunden den Quellcode zu überlassen.
  6. Ohne Zustimmung von staffadvance kann das Nutzungsrecht nach § 6 (1) nicht übertragen werden. Dies gilt auch im Falle einer Fusion oder Veräußerung des Geschäftsbetriebes auf den Rechtsnachfolger. In jedem Falle kann staffadvance die Zustimmung von der Zahlung eines weiteren Entgeltes abhängig machen kann.

§ 7 Gewährleistung an Software

  1. Soweit es sich bei den Leistungen von staffadvance um die Bereitstellung von Software handelt, wird der Kunde diese nach Freigabe durch staffadvance unverzüglich testen. Funktioniert die Software im Wesentlichen vertragsgerecht, wird der Kunde unverzüglich schriftlich die Abnahme erklären. Andernfalls hat der Kunde innerhalb von 14 Kalendertagen nach der Freigabe konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei staffadvance ein, gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern.
  2. Bei Verletzung von Vertragspflichten hat staffadvance zunächst das Recht zur Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung.
  3. Der Kunde hat von staffadvance einen festgestellten Fehler ohne Zeitverzug, spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen, schriftlich mitzuteilen. Wird diese Frist versäumt, sind Gewährleistungsansprüche wegen dieses Fehlers ausgeschlossen.
  4. Soweit es sich bei den Leistungen von staffadvance um Organisationsberatung handelt, ist staffadvance nicht verantwortlich für ein bestimmtes wirtschaftliches Ergebnis. Stellungnahmen und Empfehlungen von staffadvance bereiten unternehmerische Entscheidungen des Kunden lediglich vor – sie können sie in keinem Fall ersetzen.

§ 8 Datenschutz und Geheimhaltung

  1. Erhält der Kunde im Rahmen der Leistungserbringung von staffadvance Zugangsdaten (Benutzerkennung und Passwort) für die Nutzung von Software, so ist er verpflichtet, diese Zugangsdaten geheim zu halten bzw. unverzüglich zu ändern oder Änderungen zu veranlassen, falls die Vermutung besteht, dass nichtberechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben. Der Kunde haftet für jeden Missbrauch, der aus einer unberechtigten Verwendung der Zugangsdaten resultiert.
  2. Beide Parteien haben über alle ihnen bekannt gewordenen geschäftlichen und betrieblichen Angelegenheiten des jeweils anderen Vertragspartners Stillschweigen zu bewahren und sämtliche im Zusammenhang mit der Erfüllung dieses Vertrages stehenden Informationen auch über dessen Ablauf hinaus streng vertraulich zu behandeln.
  3. Verstößt der Kunde gegen die in § 8 genannten Pflichten, so ist staffadvance berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.
  4. Staffadvance beachtet den Datenschutz. Alle Regelungen und Erläuterungen hierzu sind einer gesonderten Datenschutzerklärung vorbehalten.

§ 9 Spezielle Regelungen für Organisationsberatung

  1. Organisationsberatung wird in den Formaten Coaching, Teamcoaching, Beratung, Workshop-Moderation und Training realisiert.
  2. Für vereinbarte Termine zur Organisationsberatung mit Dauer von mindestens 4 Stunden gilt: Sofern eine Absage durch den Kunden – egal ob durch Terminverschiebung oder Vertragskündigung – weniger als 6 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin erfolgt, so hat staffadvance einen Anspruch auf 80% des vereinbarten Honorars.
  3. Bei allen Formaten von Organisationsberatung übernimmt staffadvance keine Gewährleistung dafür, dass die Organisationsberatung unmittelbar zu wirtschaftlichen oder sonstig messbaren Effekten führt.
  4. Organisationsberatung beruht auf Kooperation und gegenseitigem Vertrauen zwischen Coach/Berater von staffadvance und Klient/Kunde. Der Coach/Berater von staffadvance wird die von ihm angewandten Methoden und ihre Zwecke in geigneter Weise offen legen.
  5. Coaching/Teamcoaching ist lösungsorientierte Arbeit ausschließlich an solchen Themen und Fällen, die die Klienten/Kunden einbringen. Der Coach steht dabei den Klienten als Prozessbegleiter für Veränderungen zur Verfügung – die eigentliche Veränderungsarbeit wird von den Klienten geleistet. Das Coaching/ Teamcoaching kann folglich keine bestimmten Erfolge garantieren.
  6. Bei Coaching/Teamcoaching erkennen die Klienten/Kunden an, dass alle Schritte und Maßnahmen, die im Rahmen des Coachings unternommen werden, im eigenen Verantwortungsbereich liegen. Insbesondere kann jeder Klient das Coaching jederzeit abbrechen.
  7. Der Coach ist verpflichtet, jegliche Informationen, die ihm im Laufe der Gespräche zugänglich werden, vertraulich zu behandeln und ausschließlich zu Zwecken des vereinbarten Coachings zu verwenden.

§ 10 Spezielle Regelungen für über die Website angebotene Workshops

  1. Für Workshops, die im Event-Bereich der Webseite angeboten werden, kommt ein Vertragsverhältnis durch die verbindliche Buchung eines Platzes über den Online-Shop der Webseite zustande.
  2. In dem Fall einer Anmeldung zum Workshop durch Verbraucher gemäß § 13 BGB ist ein Widerruf gemäß § 312g Nr. 9 BGB ausgeschlossen, da es sich bei den Workshops um eine termingebundene Dienstleistung handelt. Klarstellend sei erwähnt, dass Unternehmer im Sinne des § 14 BGB über kein gesetzliches Widerrufsrecht verfügen.
  3. Bei Verhinderung hat der Teilnehmer die Möglichkeit, an seiner Stelle einen Ersatzteilnehmer für den Workshop zu entsenden.
  4. Sagt ein angemeldeter Teilnehmer bis zwei Wochen vor dem Workshop seine Teilnahme ab, so wird eine Stornierungsgebühr in Höhe von 50 % des vereinbarten Preises berechnet. Bei Absagen nach diesem Termin bzw. bei Nichtteilnahme ist eine Stornierung nicht mehr möglich und der Preis ist weiterhin fällig. Dem Teilnehmer steht jedoch gemäß Absatz 3 die Möglichkeit offen, einen Ersatzteilnehmer zu benennen.
  5. Bei zu geringer Teilnehmerzahl und in Fällen höherer Gewalt behält sich staffadvance vor, den Workshop abzusagen. In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen binnen 14 Tagen vollständig zurückerstattet.

§ 11 Schlussbestimmungen

  1. Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform
  2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Die Parteien verpflichten sich, anstelle einer unwirksamen Bestimmung eine gültige Vereinbarung zu treffen, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen so weit wie möglich entspricht.
  3. Gerichtsstand ist der Sitz von staffadvance.
Bei Fragen zu unseren AGB wenden Sie sich bitte an: